Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) hat im Namen des Europäischen Rates die Einigung mit dem Europäischen Parlament über einen einjährigen Aufschub für die angepassten Wertpapiervorschriften bestätigt: Der Endtermin für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von MiFID II in nationales Recht wird auf den 3. Juli 2017 verschoben, für die Anwendungen sowohl von MiFID II als auch von MiFIR wird der 3. Januar 2018 als Endtermin festgelegt.
Grund für die Verschiebung ist die hohe Komplexität, die insbesondere bei der Umsetzung der technischen Anforderungen zu erwarten ist. In unserem grundlegenden Whitepaper "MiFID II / MiFIR: Die Neuregelung des Anlegerschutzes und der Marktorganisation in Europa" wurden die Level-1-Texte - die Richtlinie und die Verordnung - analysiert sowie eine erste Auswertung ihres Einflusses auf die Geschäftstätigkeit von Banken vorgenommen.Das vorliegende Dokument soll einen Überblick über die Anforderungen an die Marktorganisation geben. Die Themen betreffend den Anlegerschutz haben wir in einem weiteren Annex zum Whitepaper ausführlich dargestellt.
Whitepaper MiFID II / MiFIR: Annex zur Martkorganisation Auszug (PDF)