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Im Juni 2009 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie „Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities IV“ -
UCITS IV, die bis Mitte 2011 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Abgesehen von den optionalen strategischen Möglichkeiten die UCITS IV bietet, ergeben sich für Fondsgesellschaften einige zwingend durchzuführende Neuerungen.
Die kürzlich von der BaFin veröffentlichten Rundschreiben zu den MaRisk für Investmentgesellschaften, die inzwischen für verbindlich erklärten Wohlverhaltensregeln des BVI oder das Depotbankrundschreiben, greifen Teile der UCITS Richtlinie auf.
Mit dem Auszug unseres Whitepaper „UCITS IV – Auf dem Weg zu einem pan-europäischen Investmentmarkt“ erhalten Sie einen ersten Einblick:
Whitepaper "UCITS IV" Management Summary (PDF)
Mit unserem kompletten Whitepaper zu UCITS IV LINK (unverbindlich anfordern) stellen wir Ihnen Hintergründe und Auswirkungen von UCITS IV auf die Marktteilnehmer vor.
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