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Eine Verschärfung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben stellt immer neue Anforderungen an Organisationen, Compliance Risiken wirksam zu begegnen. Aktuellen Statistiken zur Folge erwarten ca. 60 % der Unternehmen einen Anstieg an Betrugsdelikten („Fraud“) im eigenen Haus. Darüber hinaus nimmt die Komplexität an wirtschaftskriminellen Handlungen stetig zu, so auch die Aussage der Financial Intelligence Unit (FIU) in deren Jahresbericht 2008.
Der BGH hebt darüber hinaus klar die Verpflichtung von Compliance Officern hervor, betrügerische Handlungen gezielt zu vermeiden. In vorliegendem Fall wurde durch ein Urteil im Juli 2009 entschieden, dass die Verhinderung von Rechtsverstößen, insbesondere auch von Straftaten, in deren unmittelbarem Verantwortungsbereich liegt. Mehr denn je besteht die Herausforderung für „Compliance“ darin, wirksame organisatorische Voraussetzungen zu schaffen, um Haftungsrisiken und Reputationsschäden für Kreditinstitute und deren Top-Management zu verringern.
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